Bedingungen für die Reservierung und kurzfristige Anmietung von ganzjährig geöffneten Comfort Apartments

Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Rechte und Pflichten des Kunden („Mieter“) und des Dienstleisters – Sigma Artur Młodzik Usługi Remontowo-Budowlane mit Sitz in der ul. Sakranusa 34, 32-600 Oświęcim, NIP: 5491660799, Tel. Nr. +48888 461 486,E-Mail:info@noclegioswiecim.eu
(„Vermieter“), über die Buchung und kurzfristige Vermietung der vom Vermieter angebotenen Ganzjahreswohnungen sowie über die Zahlungs-, Reklamations- und Haftungsregeln.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des über den Internet-Service des Vermieters abgeschlossenen Mietvertrags für Kurzzeitwohnungen.

Glossar

  1. Regelungen – die vom Vermieter erstellt und dem Mieter vor Abschluss eines Mietvertrags zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt wird
    Buchungs- und Kurzzeitmietbestimmungen für ganzjährige Comfort Apartments
  2. Wohnungen – in der ul. Kościelecka 10F, 10G 32-600 Oświęcim Ganzjahreswohnungen aus Backstein, die sich in einem separaten Bereich befinden und für den gleichzeitigen Aufenthalt von insgesamt nicht mehr als 7 Personen in jeder Wohnung ausgelegt sind.
  3. Umgebung der Wohnung – ein umzäuntes Gelände von 1.000 m², auf dem sich die Wohnungen befinden, sowie ein separater Bereich zum Parken (Parkplatz) und für die Kindererholung
  4. Mieter – die natürliche oder juristische Person, die Partei des Mietvertrags über die Wohnung ist.
  5. Vermieter – Dienstanbieter Sigma Artur Młodzik Usługi Remontowo-Budowlanez siedzibą Sakranusa 34, 32-600 Oświęcim, NIP: 5491660799, nr tel. +48
    888 461 486
    , E-Mail:info@noclegioswiecim.eu
  6. Dritte Personen – andere natürliche Personen als der Mieter oder Personen, die die Wohnung mit dem Mieter teilen.
  7. Pachtvertrag – ein zwischen dem Mieter und dem Vermieter schriftlich geschlossener Vertrag, mit dem der Vermieter dem Mieter die Nutzung einer Wohnung für einen bestimmten Zeitraum überlässt und dem Mieter dafür den vereinbarten Preis zahlt.
  8. Internetdienst – ist die Website https://noclegioswiecim.eu/ von Sigma Artur Młodzik Usługi Remontowo-Budowlane und seine Buchungsplattform.
  9. Vollständiger Mietpreis – ist der während des Buchungsvorgangs angegebene Betrag, einschließlich aller Gebühren gemäß dem abgeschlossenen Mietvertrag.
  10. Höhere Gewalt (lateinisch: Casus est maior vis cui humana infirmitas resistere non potest) – ein äußeres Ereignis, das sich der Kontrolle des Mieters und des Vermieters entzieht, das unvermeidlich ist und nicht vorhergesehen oder abgewehrt werden konnte, insbesondere ein Ereignis tatsächlicher, rechtlicher oder verwaltungstechnischer Art, das trotz aller Bemühungen und Bemühungen nicht vorhergesehen werden konnte, z. B. eine Naturkatastrophe, ein Terroranschlag, ein Krieg. Höhere Gewalt kann nicht verstanden werden als: Krankheit, Autounfall, zurückgezogener Urlaub, Fehlen von Dokumenten, die zum Grenzübertritt berechtigen, familiäre und persönliche Angelegenheiten, usw.

§ 1 Allgemeine Informationen

  1. Das Reglement regelt die Bedingungen für die Buchung und die kurzfristige Vermietung der vom Vermieter angebotenen Wohnungen sowie die Grundsätze der Zahlung, der Reklamation und der Haftung der Vertragsparteien.
  2. Die ordnungsgemäße Nutzung der Website erfordert eine Computerausrüstung, die die folgenden technischen Anforderungen erfüllt:
    (a) Zugang zum Internet hat,
    b) einen Webbrowser (Internet Explorer, Chrome, Safari, Firefox, Opera, Android, Safari iOS, Windows Phone, Blackberry) in der aktuellen Version installiert hat,
    (c) über ein aktives und ordnungsgemäß konfiguriertes E-Mail-Konto verfügt.

§ 2 Gegenstand des Mietvertrages

  1. Gegenstand des Mietvertrages ist die kurzfristige Vermietung des vom Vermieter über den Internet-Service oder über Portale, die den Abschluss von Verträgen mit dem Vermieter vermitteln, angebotenen Apartments.
  2. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Appartement gemäß der im Internet-Service oder Vermittlungsportal für den Abschluss von Verträgen mit dem Vermieter enthaltenen Beschreibung und innerhalb der in der Buchung angegebenen Termine zur Verfügung zu stellen, und der Mieter ist verpflichtet, den im Buchungsvorgang angegebenen vollen Mietpreis zu zahlen.
  3. Die Buchung durch den Mieter über den Internetservice oder ein Portal, das den Abschluss von Verträgen mit dem Vermieter vermittelt, ist gleichbedeutend mit der Annahme der vorliegenden Bestimmungen und dem Abschluss des Mietvertrags über die kurzfristige Vermietung von Wohnungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
  4. Die Vermietung des Apartments erfolgt auf der Grundlage des Mietvertrags.
  5. Der Mietvertrag legt insbesondere fest: die Vertragsparteien, den Mietpreis, die Vertragsdauer, die Anzahl der Personen, die berechtigt sind, das Apartment im Rahmen des Vertrages zu bewohnen, sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
  6. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter zur Überprüfung der persönlichen Daten einen gültigen Personalausweis oder ein anderes Dokument mit Lichtbild, anhand dessen die Identität des Mieters festgestellt werden kann, vorzulegen.

 

§ 3 Buchungs- und Zahlungsgrundsätze

  1. Während des Buchungsvorgangs wählt der Mieter individuell eine vom Vermieter angebotene Wohnung über den Internetdienst oder die Portale, die den Abschluss von Verträgen mit dem Vermieter vermitteln, aus und nimmt dann die Buchung der Wohnung durch Ausfüllen des elektronischen Buchungsformulars vor, das auf dem Internetdienst oder den Portalen, die den Abschluss von Verträgen mit dem Vermieter vermitteln, zur Verfügung gestellt wird, oder er nimmt die Buchung telefonisch unter tel. +48
    888 461 486
    oder auf elektronischem Wege per E-Mail unter
    info@noclegioswiecim.eu
  2. Der Mieter bucht, indem er unter dem Angebot auf der Website oder dem Vermittlungsportal das konkrete Startdatum des Aufenthalts und das konkrete Enddatum des Aufenthalts angibt. Wird eine Buchung telefonisch oder per E-Mail vorgenommen, so gilt die Buchung mit Erhalt einer Buchungsbestätigung des Vermieters an die E-Mail-Adresse des Mieters als wirksam vorgenommen.
  3. Die Buchungsbestätigung erfolgt durch die Übermittlung einer Nachricht an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse des Mieters, in der die Bestätigung der Buchung, eine Zusammenfassung des Buchungsangebots, die Festlegung des vollen Mietpreises, die Zustimmung zu den Bestimmungen des Reglements und das Buchungsdatum angegeben sind.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, ab dem Datum der Zustellung der Buchungsbestätigung (§ 3 Abs. 3) innerhalb von 4 Werktagen (spätestens jedoch am letzten Werktag vor Beginn des Aufenthalts) die Anzahlung (Buchungsgebühr) per E-Transfer (Przelewy24.pl) auf das in § 3 Abs. 3 genannte Konto zu überweisen. 9. Die Höhe der Anzahlung (Buchungsgebühr) beträgt 30% des Gesamtmietpreises.
  5. Der gesamte Mietpreis wird dem Mieter am ersten Tag des Aufenthalts in voller Höhe und gemäß dem Mietvertrag im Voraus in Rechnung gestellt.
  6. Hat der Mieter vor Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung (Reservierungsgebühr) geleistet, so ist er verpflichtet, am ersten Tag seines Aufenthaltes die Differenz zwischen dem sich aus dem Mietvertrag ergebenden Mietpreis und dem Betrag der von ihm geleisteten Anzahlung (Reservierungsgebühr) zu zahlen.
  7. Karten- und E-Transfer-Transaktionen werden abgewickelt über
    Przelewy24
    .pl
  8. Die Nichtzahlung der in § 3 4 genannten Beträge gibt dem Vermieter das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten, ohne dass er verpflichtet ist, eine Nachfrist zur Erfüllung zu setzen. Der Vermieter informiert den Mieter über die Ausübung dieses Rechts bis zum Beginn des Aufenthalts nach Ablauf der Frist für die Zahlung der Buchungsgebühr.
  9. Zahlung des vollen Mietpreises abzüglich der geleisteten Anzahlung (Buchungsgebühr) gemäß § 3 Absatz. 4 durch Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters mit der Nummer 761050 1113 1000 0097 8166 5907 oder durch Barzahlung zu leisten.
  10. Hat der Mieter unmittelbar vor Beginn seines Aufenthaltes eine Übergabe an den Vermieter vorgenommen, so hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters eine Bestätigung der Übergabe in beliebiger Form und auf beliebigem Träger vorzulegen.
  11. Das Versäumnis, die in § 3 Absatz 3 genannte Zahlung zu leisten. 9 begründet für den Vermieter das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten, ohne die Verpflichtung, eine Nachfrist zur Erfüllung zu setzen. Der Vermieter wird den Mieter von der Ausübung dieses Rechts unverzüglich nach Ablauf der Frist für die Zahlung des vollen Mietpreises unterrichten.
  12. Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem die fälligen Beträge dem Bankkonto des Vermieters gutgeschrieben werden oder an dem Tag, an dem das Bargeld an den Vermieter oder an eine vom Vermieter bevollmächtigte Person überwiesen wird.
  13. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, die für die Reservierung erforderlichen persönlichen Daten, die im Reservierungsformular auf der Website oder auf den Portalen, die den Abschluss von Verträgen mit dem Vermittler vermitteln, angegeben sind, zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig ihre Richtigkeit zu erklären.

§ 4 Regeln für die Benutzung der Wohnungen

  1. Die Personen, die sich in den Appartements sowie im abgetrennten Bereich aufhalten, sind verpflichtet, die vorliegende Hausordnung und darüber hinaus die allgemein geltenden Gesetze über Sicherheit, Brandschutz, Grundsätze der guten Nachbarschaft und ein die Sicherheit anderer nicht gefährdendes Verhalten einzuhalten.
  2. Rauchen und andere tabakähnliche Produkte sind in den Apartments streng verboten.
  3. In den Appartements und in dem dafür vorgesehenen Bereich gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens eine Sperrstunde.
  4. Es ist dem Mieter oder den Mitbewohnern des Apartments untersagt, lärmende Veranstaltungen zu organisieren, die die Ruhe der in anderen Apartments untergebrachten Personen stören könnten.
  5. Dritte sind verpflichtet, das Apartment und den zugewiesenen Bereich vor Beginn der Sperrstunde zu verlassen.
  6. Das Mitbringen von Tieren – insbesondere von Hunden und Katzen – in die Apartments ist nicht gestattet.

§ 5

  1. Die Übergabe des Appartements an den Mieter – durch Übergabe der Schlüssel – erfolgt durch den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person nach Unterzeichnung des Mietvertrages an dem Tag, der im Mietvertrag als Tag des Mietbeginns angegeben ist, frühestens um 16.00 Uhr.
  2. An dem Datum, das im Mietvertrag als Datum der Beendigung des Mietverhältnisses angegeben ist, muss der Mieter bis spätestens 11.00 Uhr seine Wohnung verlassen:
    a) die Wohnung von allen beweglichen Sachen zu räumen, die der Mieter und andere Personen, die die Wohnung gemeinsam mit dem Mieter bewohnt haben, während der Dauer der Beteiligung der Parteien am Mietvertrag in die Wohnung gebracht haben.
    b) die Wohnungsschlüssel an den Vermieter zurückzugeben.
  3. Unterbringung zu einem früheren als dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt. 1 dieses Absatzes oder die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt als in Absatz 1 dieses Abschnitts angegeben zu räumen. 2 dieses Absatzes ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

§ 6 Haftung

  1. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung an den Mieter haftet der Mieter für alle Schäden, die durch ihn oder seine Mitbewohner verursacht werden.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung entsprechend ihrer Beschaffenheit und ihrem Verwendungszweck zu nutzen. Der Mieter darf keine Veränderungen an der Inneneinrichtung vornehmen.
  3. Alle Einrichtungsgegenstände, sowohl die Wohnung als auch ihre Umgebung, müssen sich am Tag der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Schlüssel durch den Mieter an den Vermieter, unter Berücksichtigung der durch den ordnungsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung, in einem Zustand befinden, der nicht schlechter ist als der, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung an den Mieter zur Nutzung befanden.
  4. Stellt der Mieter Mängel, Fehler, Schäden usw. an der Mietsache fest, insbesondere an den Geräten oder Anlagen, die zur Ausstattung der Wohnung gehören, so ist er verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  5. Vor der Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter wird der Vermieter gemeinsam mit dem Mieter den technischen Zustand der Wohnung überprüfen.


§ 7 Aufrechterhaltung der Sauberkeit in
Wohnungen und in ihrer Umgebung

  1. Rauchen und tabakähnliche Produkte sind in den Apartments streng verboten.
  2. Personen, die in der Nähe des Apartmenthauses rauchen, sind verpflichtet, dies an einem Ort und auf eine Weise zu tun, die andere Personen, die zur gleichen Zeit ein anderes Apartment bewohnen, nicht belästigt, und außerdem die Zigarettenstummel zu beseitigen.
  3. Der Mieter und die mit ihm in der Wohnung lebenden Personen sind verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Abfälle zu trennen, indem sie diese in die für die jeweilige Abfallart geeigneten Behälter geben, die sich in einem speziell dafür vorgesehenen Bereich in der Nähe der Wohnung befinden.
  4. Wenn Minderjährige mit dem Mieter in der Wohnung leben, ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Betten, Sofas und Matratzen, auf denen die Minderjährigen schlafen werden, ausreichend vor Nässe und Schmutz geschützt sind (z.B. durch wasserfeste Matten oder Laken).

§ 8 Sicherheit

  1. Um die Appartements herum befindet sich ein speziell ausgewiesener Spielbereich für Kinder. Eltern/Erziehungsberechtigte von Minderjährigen sind für die Sicherheit und Gesundheit der Kinder auf dem Spielplatz verantwortlich.
  2. Bei der Benutzung der in der Wohnung installierten Elektro- und Gasgeräte müssen die für diese Geräte geltenden Sicherheitsvorschriften beachtet werden.
  3. Aus Gründen des Brandschutzes. Die Verwendung von Heizgeräten, Bügeleisen, Wasserkochern, Herden und ähnlichen Geräten, die nicht zur Ausstattung der Wohnung gehören, darf nur mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen.
  4. Es obliegt dem Mieter, dafür zu sorgen, dass beim Verlassen der Wohnung in Abwesenheit von Personen alle Fenster und Türen auf die übliche Weise geschlossen und alle Geräte und elektronischen Einrichtungen ausgeschaltet werden.

§ 9 Stornierung der Reservierung

  1. Der Vermieter und der Mieter haben das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt der höheren Gewalt vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Mieter hat Anspruch auf Rückerstattung aller gezahlten Beträge.
  2. Das Versäumnis, die in § 3 Abs. genannten Zahlungen zu leisten. 4 i 9 gilt als Verzug im Sinne des Zivilgesetzbuches.
  3. Der Mieter hat jederzeit das Recht, vor dem vereinbarten Aufenthaltsdatum vom Mietvertrag zurückzutreten. Im Falle einer Stornierung des Mieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, die Stornierungskosten in einer angemessenen Höhe zu tragen, die dem tatsächlichen Schaden des Vermieters aufgrund der Stornierung des Aufenthalts durch den Mieter entspricht, bis zu einem Höchstbetrag von 30 % des Gesamtmietpreises (Buchungsgebühr).
  4. Eine Änderung des Buchungsdatums oder eine Änderung des im Buchungsprozess ausgewählten Apartments ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. In Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den Parteien gilt Absatz 2. 3 oben.
  5. Sollte der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, gezwungen sein, die wesentlichen Bedingungen des Mietvertrages vor Beginn des Aufenthaltes zu ändern, insbesondere das gebuchte Appartement oder das Buchungsdatum zu ändern, hat er den Mieter unverzüglich zu informieren, der dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen hat, ob:
    a) die vorgeschlagene Änderung des Mietvertrags annimmt oder
    b) vom Mietvertrag zurücktritt, was die sofortige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen an den Mieter zur Folge hat.
  6. Sollte der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, gezwungen sein, die wesentlichen Bedingungen des Mietvertrages während des Aufenthaltes zu ändern, insbesondere das gebuchte Appartement zu wechseln, so hat er den Mieter unverzüglich zu benachrichtigen, der dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen hat, ob:
    a) die vorgeschlagene Änderung des Mietvertrags annimmt oder
    b) vom Mietvertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Rücktritts zurücktritt, was die sofortige Rückgabe der nicht genutzten Leistungen an den Mieter zur Folge hat.

§ 10 Art der Einreichung und Prüfung von Beschwerden

  1. Bei Nichteinhaltung des Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter oder einer anderen Person, die im Namen des Vermieters handelt, innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts schriftlich oder auf elektronischem Wege alle Beschwerden mitzuteilen.
  2. Der Vermieter prüft die Beschwerde innerhalb von 21 Tagen nach deren Eingang und informiert den Mieter in derselben Form: schriftlich oder elektronisch.
  3. Im Falle einer Ablehnung der Annahme einer Beschwerde ist der Vermieter verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung schriftlich oder elektronisch ausführlich zu begründen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Im Falle des Ablaufs des Zeitraums, für den der Mietvertrag abgeschlossen wurde, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter oder einer anderen Person, die in seinem Namen handelt, die Schlüssel für die Wohnung zurückzugeben.
  2. Der Mieter hat nicht das Recht, die Wohnung, die er verlässt, an andere Personen zu übertragen, auch wenn der Zeitraum, für den die Parteien den Mietvertrag abgeschlossen haben, noch nicht abgelaufen ist.
  3. Der Mieter darf die Wohnung nicht an andere Personen verleihen oder untervermieten.
  4. Die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten für Kunden der Website noclegioswiecim.eu sind in dem Dokument
    Datenschutzpolitik
    enthalten, das unter folgender Adresse eingesehen werden kann:
    https://noclegioswiecim.eu/policyka-prywatnosci/
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